CBAM: Neue Durchführungsbestimmungen

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu neuen Durchführungsbestimmungen für den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eingeleitet, nachdem das endgültige CBAM-System am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.

Der Entwurf der Durchführungsverordnung enthält detaillierte Leitlinien dazu, wie Importeure Abzüge beantragen können, wenn die CO₂-Abgabe bereits außerhalb der Europäischen Union entrichtet wurde. Er legt gemeinsame Methoden zur Berechnung zulässiger Abzüge, Anforderungen an die Dokumentation, Prüfverfahren sowie die Nachweise fest, die für den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften erforderlich sind.
Die neuen Vorschriften sollen eine einheitliche Anwendung des CBAM in allen Mitgliedstaaten gewährleisten und gleichzeitig eine doppelte Belastung mit CO₂-Abgaben verhindern. Die Konsultation stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Finalisierung des operativen Rahmens des CBAM dar. Derzeit müssen Importeure von Waren, die unter den Mechanismus fallen, den Status eines Authorised CBAM Declarant besitzen und ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der jährlichen Berichterstattung sowie der Abgabe von CBAM-Zertifikaten nachkommen.
Unternehmen, die emissionsintensive Produkte wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff importieren, sollten die Ergebnisse der Konsultation aufmerksam verfolgen, da die neuen Durchführungsbestimmungen unmittelbare Auswirkungen auf künftige Compliance-Anforderungen und finanzielle Verpflichtungen haben werden.
Da die Veröffentlichung des Preises der CBAM-Zertifikate für das zweite Quartal (Q2) am 6. Juli erwartet wird, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, mit den Vorbereitungen auf den nächsten Berichtszeitraum zu beginnen. SGS bietet umfassende Unterstützung bei der Verwaltung von CBAM-Berichten und -Erklärungen, der Durchführung einer ersten Überprüfung sowie der Vorbereitung auf die Anwendung tatsächlicher Emissionswerte gemäß den neuesten regulatorischen Änderungen.
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