Wichtige neue Anforderungen für NCTS 6 / ICS 2 in Polen

Polen wird neue Anforderungen im Zusammenhang mit der Einführung von NCTS 6 sowie den verpflichtenden ICS-2-Anmeldungen umsetzen.

Polen ist ein Opt-in-Land für NCTS 6. Die Einführung der vollständigen Funktionen von NCTS 6 wurde jedoch bis auf Weiteres verschoben.

In der Zwischenzeit haben die polnischen Zollbehörden über neue Anforderungen für die Abwicklung von Zollverfahren informiert.

Nachfolgend finden Sie die Anforderungen, die ab dem 1. Juni in Kraft treten:
Ausgang über die polnische Grenze und Bestimmungsort in Polen:
  • NCTS-Anmeldung mit Sicherheitscode „1“
Ausgang über die polnische Grenze und Bestimmungsort außerhalb Polens:
  • NCTS-Anmeldung mit Sicherheitscode „0“
  • ICS-2-Anmeldung
  • Gestellungsmitteilung (Presentation Notification) für die ICS-2-MRN
  • Angabe der ICS-2-MRN als Vorpapier vom Typ N355 in der NCTS-Anmeldung
TransitNet ist bereit, in Polen das vollständige Leistungsspektrum bereitzustellen, um die Kontinuität Ihrer Abläufe sicherzustellen.
TransitNet bietet einen umfassenden ICS-2-Service, einschließlich der Möglichkeit, eine ICS-2-Anmeldung entweder als Teil der Versandanmeldung oder als separate Anmeldung einzureichen.

„Wait“-Szenario

Um unsere Kunden bei der Verwaltung dieses neuen Prozesses in Polen zu unterstützen, hat TransitNet das „Wait“-Szenario eingeführt.
Wenn ICS 2 in TransitNet als zusätzlicher Service ausgewählt wird, fragt das System den Benutzer während der Erstellung der Anmeldung, ob vor dem Versand der Versandanmeldung an die Zollbehörde auf die ICS-2-MRN gewartet werden soll.
Für Versandvorgänge aus Polen wird ausdrücklich empfohlen, die Option „Wait“ auszuwählen, da die ICS-2-MRN in der Versandanmeldung erforderlich ist.
Die Standarderstellung der Anmeldung wird fortgesetzt, wenn der Benutzer die Option „Wait“ auswählt. Die Versandanmeldung wird jedoch erst nach Erhalt der ICS-2-MRN an das Zollsystem übermittelt.
Die Versandanmeldung verbleibt im Status „Accepted by the Holder of the Procedure“, bis die ICS-2-MRN eingegangen ist.
Dadurch wird sichergestellt, dass den Kunden ein vollständiger und rechtskonformer Satz von Anmeldungen zur Vorlage bei den Zollbehörden zur Verfügung steht.

Gestellungsmitteilung für ICS 2

Im Rahmen der neuen Anforderungen muss für ICS-2-MRN-Nummern eine Gestellungsmitteilung an das polnische Zollsystem übermittelt werden.
Die Gestellungsmitteilung sollte eingereicht werden, sobald sich das Fahrzeug an der Grenze befindet und zur Gestellung der Waren bereit ist.
SGS bietet diesen Service seinen Kunden an, um die vollständige Einhaltung aller an der Grenze geltenden Anforderungen sicherzustellen.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zur neuen Gestellungsmitteilung für ICS 2 sowie zu den neuen Anforderungen in Polen wenden Sie sich bitte an Ihr lokales Kundendienstzentrum.
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