HERKUNFTSUNTERLAGEN
Wir bieten umfassende Serviceleistungen im Rahmen der Erstellung von Herkunftsunterlagen. Von der Erstellung eines EUR.1-Dokuments über Ursprungszeugnisse bis zur Beglaubigung von Unterlagen durch die Botschaft. Die richtigen Dokumente sorgen dafür, dass Ihre Waren problemlos in das Bestimmungsland gelangen und Ihr Abnehmer gegebenenfalls keine unnötigen Einfuhrzölle bezahlt. Herkunftsunterlagen werden von der Handelskammer bearbeitet und ausgestellt.
Erstellung von Herkunftsunterlagen
Sie können zwei Varianten unserer Leistungen im Zusammenhang mit Herkunftsunterlagen nutzen:
- Übermitteln Sie uns sämtliche erforderlichen Nachweise; anschließend können unsere Experten die gesamte Beantragung der Herkunftsunterlagen bei der Handelskammer für Sie übernehmen.
- Erstellen Sie den Ursprungsnachweis anhand Ihrer Erfahrung ganz eigenständig mit unserer Software, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. SGS Maco übernimmt lediglich die automatische Datenübermittlung zur Handelskammer, druckt den Nachweis aus und übermittelt Ihnen das Dokument.
Ursprungszeugnis
Bei einem Ursprungszeugnis handelt es sich um einen Nachweis für den Ursprung von Waren. Ohne Ursprungszeugnis kann es schwierig werden, Waren in bestimmte Länder einzuführen. Vermeiden Sie deshalb unangenehme Überraschungen und Verzögerungen und beauftragen Sie uns mit der Erstellung von Ursprungszeugnis und Ausfuhrdokument.
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Bei einem EUR.1-Formular handelt es sich um einen Ursprungsnachweis.Es ist ein steuerrechtliches Dokument, das im Präferenzhandelsverkehr verwendet wird. Mit diesem Dokument erfolgt im Bestimmungsland eine Ermäßigung oder Freistellung von den Einfuhrzöllen. Sie benötigen Ihr EUR.1-Dokument und Ihre Ausfuhranmeldung abgestempelt unverzüglich auf dem Schreibtisch? Wir kümmern uns darum.
Das nehmen wir Ihnen ab
- Wir besorgen Ursprungszeugnis, EUR.1-Dokument sowie die Ausfuhranmeldung.
- Wir regeln alles mit der Handelskammer.
- Abholen oder verschicken – Sie entscheiden.
Das benötigen wir von Ihnen
- Einmalige Vollmacht zur Erstellung der Herkunftsdokumente.
- Handelsrechnung und Packliste.
- Nachweispflicht (je nach Situation eine Erklärung zur Produktzusammensetzung, eine Preisberechnung oder eine Lieferantenerklärung).
Kompetenzzentrum
Wenden Sie sich an unser Kompetenzzentrum für weitere Informationen zu unseren Produkten, wie EUR.1-Dokument, Ursprungszeugnis sowie Beglaubigung von Dokumenten durch die Botschaft.