Wichtige Änderungen für Versandanmeldungen aus der Türkei

 

Die türkischen Zollbehörden haben mitgeteilt, dass es ab dem 11.12.2023 nicht mehr möglich sein wird, Versandanmeldungen mit der Angabe von zwei bulgarischen Transitzollstellen abzugeben. Das bedeutet, dass es nicht mehr möglich sein wird, in einer Versandanmeldung z.B. die Versandzollstellen Kapitan Andreevo und Lesovo anzugeben – es darf nur noch eine Transitzollstelle angegeben werden.

 

Das türkische Zollsystem wird aktualisiert und alle abgegebenen Anmeldungen mit zwei bulgarischen Transitzollstellen werden abgelehnt.

 

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Anmeldungen aus der Türkei ab dem 11.12.2023 nur noch eine bulgarische Transitzollstelle enthalten.