Wichtige Änderungen für Unternehmen, die eine EORI besitzen

 

Ab dem 1. Februar 2024 kann jede EORI-Registrierung, die keine gültige Postleitzahl enthält, nicht mehr im NCTS- und/oder AES-System verwendet werden. Dies bedeutet, dass alle Wirtschaftsbeteiligten, die an Versand- oder AES-basierten Ausfuhrverfahren beteiligt sind, eine gültige Postleitzahl in ihrer EORI-Registrierung haben sollten.

 

Das bedeutet, dass ab Februar, wenn Ihr Transport an der Grenze wegen einer fehlenden Postleitzahl aufgehalten wird, Ihre Sendung zurückgehalten werden kann, bis die nationale Behörde des Mitgliedstaates, in dem Ihr Unternehmen registriert ist, die fehlenden Informationen aktualisiert hat.

 

Diese Thematik ist besonders wichtig in Ländern, in denen eine große Anzahl von Wirtschaftsbeteiligten aus verschiedenen Ländern registriert ist, wie z. B. in den Niederlanden und Schweden, oder in denen die Postleitzahlen einem einheitlichen nationalen System folgen, wie z. B. in Irland.

 

Um solche Probleme zu vermeiden, sollten alle Wirtschaftsbeteiligten die Daten ihrer EORI-Registrierung überprüfen und gegebenenfalls mit einer gültigen Postleitzahl aktualisieren.