Am Dienstag, den 21. Januar 2025 um 00:59:59 Uhr MEZ werden alle Unterzeichner des Common Transit ihre NCTS-Systeme auf NCTS 5 umstellen.
Das Ende der Übergangszeit wird für alle Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten eine große Herausforderung darstellen.
Die meisten Änderungen, die sich bei diesem Übergang ergeben, betreffen die Nachrichtenstruktur zwischen den Versanddienstleistern und dem Zoll.
SGS hat die wichtigsten Änderungen für NCTS 5 im Backend vorgenommen, so dass die Auswirkungen auf den Benutzer minimal sind.
Da die Übergangsregelungen jedoch auslaufen werden, ist es wichtig, sich der wichtigsten Änderungen bewusst zu sein, die sich auf die Nutzer auswirken;
– Die Beschränkung der Anzahl der Einzelendungen fällt weg, und die neuen Regeln erlauben bis zu 1999 Einzelendungen in einer Versandanmeldung – das bedeutet, dass Anmeldungen mit mehreren Versendern erstellt werden können und die Split-Funktion deaktiviert wird (außer in den Niederlanden).
– Die Höchstzahl der Warenpositionen pro Versandanmeldung beträgt 1999.
– HS-Codes werden in allen Fällen verpflichtend sein, unabhängig davon, ob es eine N830 (Ausfuhranmeldung) gibt.
– Die Bezugsfelder für Dokumente werden von 35 Zeichen auf 70 Zeichen erweitert.
– Die Dezimalstellen für die Bruttomasse und die Nettomasse werden von 3 auf 6 Dezimalstellen erhöht (dies entspricht dem AES).
– Ort und Land der Verladung sind in allen Fällen obligatorisch (auch wenn Sicherheit = 0).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Kundenzentrum.