HMRC hat über sehr wichtige Datenanforderungen für ENS-Erklärungen informiert

 

Die Übermittlung von Sicherheitserklärungen (ENS) für Sendungen nach Großbritannien ist seit Januar 2025 verpflichtend.

 

Unternehmer wie SGS reichen seit diesem Zeitpunkt ENS-Meldungen im Namen ihrer Kunden ein.
HMRC hat auf einige wichtige Punkte hingewiesen, die bei der Übermittlung von ENS-Meldungen an das S&S GB-System beachtet werden sollten.
SGS möchte seine Kunden auf die folgenden Punkte aufmerksam machen.

 

1. die Kennzeichen der grenzüberschreitenden Verkehrsmittel

Beim begleiteten Roll on/Roll off und im Eurotunnel ist das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs einzutragen, wobei Werte wie TRUCK nicht zulässig sind.

2. die Nummer des Containers oder Trailers

Wenn ein Container oder Trailer transportiert wird, muss die richtige Nummer in dieses Feld eingegeben werden, wobei Werte wie TRAILER nicht zulässig sind.
Wenn es sich um einen Container auf einem Trailer handelt, ist die Containernummer vor der Trailernummer anzugeben.
Es ist die eindeutige Container- oder Trailernummer zur Identifizierung des Containers/ Trailers anzugeben.
Die Trailernummer sollte die Trailernummer sein, die bei der jeweiligen nationalen Behörde im Land der Registrierung registriert ist.

3. Ort der Verladung

Bei begleiteten RoRo- und Kanaltunnel-Gütern ist der Verladeort der Frachtterminal, das Lagerhaus oder ein anderer Verladeort des Trailers/Containers, welches das grenzüberschreitende aktive Beförderungsmittel sein wird. Anzugeben sind der Name des Lagers oder des sonstigen Verladeortes und die Postleitzahl.
Bei unbegleiteten Waren ist der Verladeort der Ausgangs-/ Eingangshafen. Es handelt sich um den Seehafen, den Flughafen, den Frachtterminal oder den Ort, an dem die Waren auf das grenzüberschreitende aktive Beförderungsmittel verladen wurden.

4. die Warenbeschreibung

Dies sollte eine einfache Beschreibung sein, die so präzise ist, dass der Zoll die Waren ohne Bezugnahme auf andere Unterlagen identifizieren kann.
Es darf sich nicht um allgemeine Beschreibungen, Zolltarifbezeichnungen oder Bezeichnungen für Handelswaren handeln.
Sie muss in englischer Sprache abgefasst sein.
Allgemeine Begriffe wie Sammelgut, Stückgut, Autoteile oder weiße Ware dürfen nicht angegeben werden.

5. Länder der Streckenführung

Hier ist anzugeben, wo die Beförderung der Waren begonnen hat, und nicht die Beförderungs- oder Konsolidierungspunkte, wobei die gesamte Beförderung der Waren anzugeben ist.
Sie müssen in chronologischer Reihenfolge die Länder angeben, durch die die Waren zwischen dem ursprünglichen Versandland und dem endgültigen Bestimmungsland befördert werden.

6. voraussichtliches Datum und Uhrzeit der Ankunft bei der Zollstelle der ersten Einfuhr

Die Zeitangabe muss in GMT erfolgen und das geplante Ankunftsdatum und die Ankunftszeit des Transportmittels enthalten, und nicht einen allgemeinen Zeitstempel wie 00:01 tt/mm/jjjj oder ein Datum und eine Uhrzeit, die nicht mit der tatsächlichen Ankunft übereinstimmen.
Für den Eurotunnel (Straße 3) ist die Ankunft am Eurotunnel-Terminal in Coquelles, Frankreich,
Bei unbegleiteten und begleiteten RoRo-Sendungen auf dem Seeweg ist es die Ankunft im ersten Hafen.

7. Zollstelle der ersten Einreise

Für den Seeverkehr von Dover, einschließlich RoRo, müssen Sie den Hafencode GB000040 verwenden. Für den Verkehr durch den Eurotunnel (Straßen- und Schienenverkehr) nach Folkestone ist der Hafencode GB000060 zu verwenden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Kundenzentrum.