Vollständiger ICS 2-Service für TransitNet-Kunden

 

Ab September sind ICS-2-Meldungen für alle Waren, die aus einem Drittland in die EU gelangen, obligatorisch. Dies gilt auch für Waren, die sich bereits im Transit befinden.

 

Das bedeutet, dass ICS 2-Anmeldungen auf folgenden Strecken erforderlich sind, aber nicht nur dort;

– Transit aus der Türkei mit einer Transitzollstelle in Bulgarien

– Transits, die an einer beliebigen Straßengrenze der EU beginnen – zum Beispiel in Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Rumänien und der Slowakei

– Transits, die in der EU beginnen, die EU verlassen und aus einem Drittland wieder in die EU einreisen

– Transit aus Großbritannien über Irland oder Frankreich

 

TransitNet wird seinen zugelassenen Kunden einen vollständigen ICS 2-Service anbieten, der die Möglichkeit umfasst,;

– ICS 2-Meldungen als Teil einer Versandanmeldung abzugeben

– ICS 2-Anmeldungen als eigenständige Anmeldung abzugeben

 

Behalten Sie den Abschnitt Neues im Auge für weitere Aktualisierungen.