Vollständiger ICS 2-Service für TransitNet-Kunden
Ab September sind ICS-2-Meldungen für alle Waren, die aus einem Drittland in die EU gelangen, obligatorisch. Dies gilt auch für Waren, die sich bereits im Transit befinden.
Das bedeutet, dass ICS 2-Anmeldungen auf folgenden Strecken erforderlich sind, aber nicht nur dort;
– Transit aus der Türkei mit einer Transitzollstelle in Bulgarien
– Transits, die an einer beliebigen Straßengrenze der EU beginnen – zum Beispiel in Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Rumänien und der Slowakei
– Transits, die in der EU beginnen, die EU verlassen und aus einem Drittland wieder in die EU einreisen
– Transit aus Großbritannien über Irland oder Frankreich
TransitNet wird seinen zugelassenen Kunden einen vollständigen ICS 2-Service anbieten, der die Möglichkeit umfasst,;
– ICS 2-Meldungen als Teil einer Versandanmeldung abzugeben
– ICS 2-Anmeldungen als eigenständige Anmeldung abzugeben
Behalten Sie den Abschnitt Neues im Auge für weitere Aktualisierungen.