Neue Anforderungen bezüglich der EORI-Nummern ab 1. September 2024

 

Während sich die Türkei auf den Übergang zu NCTS 5 vorbereitet, werden die türkischen Zollbehörden einige wichtige Änderungen am derzeitigen NCTS-4-System vornehmen.

 

Die Änderungen betreffen die zwingende Angabe der EORI-Nummer des Beförderers in allen Versandanmeldungen – ab dem 1. September 2024 muss die EORI-Nummer des Beförderers in allen Versandanmeldungen angegeben werden.

 

Für ausländische Beförderungsunternehmen ist es wichtig, dass sie über eine gültige EORI-Nummer verfügen, die in die Versandanmeldungen eingetragen werden kann.

 

Ausländische Beförderungsunternehmen müssen unbedingt über eine gültige EORI-Nummer verfügen, da sonst eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Versandanmeldungen nicht möglich ist.

 

Für türkische Spediteure ist es ebenfalls wichtig, dass sie über eine gültige EORI-Nummer verfügen, aber sie müssen auch einen zusätzlichen Schritt durchführen, um ihre Steuernummer mit der EORI-Nummer im türkischen NCTS-System abzugleichen. Wenn Sie weitere Einzelheiten über den Abgleich Ihrer Steuernummer mit Ihrer EORI-Nummer benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Kundenzentrum.

 

Für türkische Transportunternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, den Abgleich der Steuernummern mit den EORI-Nummern vor dem 1. September 2024 abzuschließen, um jegliche Probleme und Komplikationen zu vermeiden.

 

Weitere Informationen zu dieser neuen Anforderung erhalten Sie von Ihrem örtlichen Kundenzentrum.