Polen – SENT-System

Wichtige neue Anforderungen für ausländische Transportunternehmen

 

Die polnische Regierung hat ein Gesetz unterzeichnet, das erhebliche neue Anforderungen an ausländische Transportunternehmen stellt, die in Polen tätig sind. Die neuen Anforderungen betreffen ausländische Transportunternehmen, die Transporte nach, von und durch Polen ausführen.

 

Ab dem 1. November 2024 müssen alle nicht in der EU registrierten ausländischen Unternehmen, die Transporte mit einer polnischen Straßenzulassung, einer ECMT-Lizenz, Ausnahmen von diesen Genehmigungen oder einer Kabotagegenehmigung durchführen, ihre Transporte im SENT-System anmelden.

 

In der EU zugelassene ausländische Transportunternehmen, die Transporte aus Nicht-EU-Ländern nach Polen oder von Polen in Nicht-EU-Länder durchführen, unterliegen diesen Verpflichtungen ab dem 1. Januar 2025.

 

Intra-EU-Beförderungen und Kabotagebeförderungen durch in der EU registrierte Verkehrsunternehmen sind nicht Gegenstand von SENT-Meldungen.

 

Alle diese Transporte müssen im System SENT – angemeldet werden. – Przewóz towarów objęty monitorowaniem (SENT) – puesc.gov.pl

 

Alle ausländischen Unternehmen müssen sich im SENT registrieren, um die Voranmeldung vornehmen zu können. Einzelheiten zur Registrierung und zur Erstellung der Vorregistrierungen finden Sie unter diesem Link – (Link zu PDF) ( Link zu PDF)

 

Es gibt eine mobile Anwendung, die heruntergeladen werden kann und die die Möglichkeit bietet, die Voranmeldung zu erstellen – Aplikacje mobilne – puesc.gov.pl . Die Anwendung heißt „SENT DOSTAWY“.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr lokales Kundenzentrum.