ICS 2 Nordfrankreich – Besondere Anforderungen für DFDS

 

Ab dem 1. Januar 2026 ist ICS 2 für alle Waren erforderlich, die aus Großbritannien nach Nordfrankreich eingeführt werden.
Die Einreichung der ICS 2-Erklärung auf dieser kurzen Seestraße obliegt in der Regel dem Transportunternehmen.

 

Für Unternehmen, die mit DFDS reisen, gelten besondere Anforderungen, je nachdem, ob die Einheiten begleitet oder unbegleitet sind.

Bei begleiteten Einheiten sollte ICS 2 vom Transportunternehmen eingereicht werden.

Bei unbegleiteten Einheiten führt DFDS eine Mehrfachanmeldung durch. Das bedeutet, dass DFDS die Stammdaten (allgemeine Beschreibung, Gesamtbruttomasse usw.) an ICS 2 übermittelt, aber das Transportunternehmen für die Übermittlung der Hausdaten (Absender/Empfänger, Artikelinformationen usw.) verantwortlich ist.

Für Kunden von SGS sollten die Stammdaten direkt an DFDS (über deren Buchungssystem) übermittelt werden, und für Kunden, die den ICS 2-Service von SGS TransitNet in Anspruch nehmen, übermittelt TransitNet die Hausdaten an ICS 2, um die Anforderungen zu erfüllen.

SGS TransitNet bietet einen vollständigen ICS 2-Service sowie den neuen ELO-Service, der ab Anfang 2026 obligatorisch sein wird.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem lokalen Kundenzentrum.